Moin zusammen,
endlich, ich hatte heute ein klärendes, Auge in Auge, Gespräch mit meinem Prüfer.
Richtig ist:
Grundsätzlich ist das Polieren nicht erlaubt, sprich verboten. (da hier ein "Materialabtragendes" Verfahren angewendet wird. Jaja, Materialabtrag beim polieren einer Alufelge von 1993...die ist sicher noch Langzeittauglich stabil gefertigt worden
) Leider steht in den TüV und Dekra Infoblättern NICHTS dazu.
. NUR TüV und Dekra interne Merkblätter weisen auf das Problem "Felgen polieren" hin.
Hinweis vom Prüfer:
Auch wenn es div Moppeds mit polierten Felgen mit Tüv und "alles eingetragen" gibt, werden die polierten Felgen sicher NIEMALS eingetragen sein. Es sei denn der Besitzer hatte 3 oder 4 Sätze für eine Materialprüfung (nicht zerstörungsfrei) über
Entscheidung des Prüfers:
Eingetragen werden die polierten Felgen definitiv nicht, es erfolgt nur ein Standardvermerk mit Dimensionen der Felgen und Reifen. Fertig.
Hinweis des Prüfers:
Falls es zu einem Unfall kommt, und das Polieren selbst (Materialschwächung) der Felgen kann als Unfallverursacher dingfest gemacht werden....nunja...
Schlusssatz:
Ich darf/kann weiterbauen....Gott sei Dank.(habt ihr den Stein auch plumsen gehört?
)
Bis denn dann.
Gruß