Hallo allerseits,
kennt sich hier jmd mit folgendem "Spezialfall" aus:
Meine SV650 muss(te) laut TÜV-Plakette im Februar zum TÜV.
Das seit letzem Jahr vorhandene Saisonkennzeichen erlaubt aber erst wieder die Fahrt ab April (also diesen Monat).
Bis hier weiss ich dass das völlig problemlos ist (da innerhalb der max 2 Monatsfrist UND wegen des Saisonkennzeichens).
Nun ist mir dummerweise beim Abholen der Maschine aus dem Winterquartier ein Blinker abgebrochen und das passende Ersatzteil lässt auf sich warten. Mit einem fehlenden (bzw mit Isolierband angeklebten) Blinker werde ich wohl kaum beim TÜV vorstellig werden müssen.
Daher meine Frage:
Gilt durch das Saisonkennzeichen die "2 Monatsfrist" auch noch, sprich ich habe Zeit bis einschliesslich Ende Mai oder muss ich diesen Monat noch irgendwie den TÜV erledigt bekommen um Mehrkosten beim TÜV und ewtl Strafen wegen Fahrens ohne TÜV zu vermeiden?
Besten Dank für eure Hilfe
Gruss Chris