TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Alles was nicht mit der SevenFifty zu tun hat

Moderator: Andreas65

TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon Chris » Do Apr 26, 2018 12:32

Hallo allerseits,

kennt sich hier jmd mit folgendem "Spezialfall" aus:

Meine SV650 muss(te) laut TÜV-Plakette im Februar zum TÜV.
Das seit letzem Jahr vorhandene Saisonkennzeichen erlaubt aber erst wieder die Fahrt ab April (also diesen Monat).
Bis hier weiss ich dass das völlig problemlos ist (da innerhalb der max 2 Monatsfrist UND wegen des Saisonkennzeichens).

Nun ist mir dummerweise beim Abholen der Maschine aus dem Winterquartier ein Blinker abgebrochen und das passende Ersatzteil lässt auf sich warten. Mit einem fehlenden (bzw mit Isolierband angeklebten) Blinker werde ich wohl kaum beim TÜV vorstellig werden müssen.

Daher meine Frage:
Gilt durch das Saisonkennzeichen die "2 Monatsfrist" auch noch, sprich ich habe Zeit bis einschliesslich Ende Mai oder muss ich diesen Monat noch irgendwie den TÜV erledigt bekommen um Mehrkosten beim TÜV und ewtl Strafen wegen Fahrens ohne TÜV zu vermeiden?

Besten Dank für eure Hilfe

Gruss Chris
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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon zündapp » Do Apr 26, 2018 14:17

Habe meinen Oldtimer seit diesem Jahr mit Saisonkennzeichen 4-10, aber im 11/18 eigentlich TÜV. Der TÜVler meinte das es kein Problem ist. nur wenn der TÜV über 6 Monate fällig ist gibt es Probleme und höhere Gebühren weil eine Art Vollabnahme erfolgt.

Probleme mit der Versicherung bei einem Unfall mit abgelaufenem TÜV lassen wir mal außen vor.

Daher fahre ich erst im April 2019 zum TÜV.
Gruss
André

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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon DTI » Do Apr 26, 2018 15:51

zündapp hat geschrieben: nur wenn der TÜV über 6 Monate fällig ist gibt es Probleme und höhere Gebühren weil eine Art Vollabnahme erfolgt.
.


Blödsinn.

an Chris:

Du MUSST im ersten Monat des neuen Zeitraums hin. Ganz schlicht und einfach.

Abgesehen davon:

Man muss immer in dem Monat hin, den die Plakette anzeigt. Diese zwei Monate sind keine Frist o.ä., sondern danach kommt auf den HU Anteil eine "Strafgebühr" drauf.
Rechts blinken, links antäuschen, geradeaus weiter fahren!


Zuletzt geändert von DTI am Sa Feb 30, 1956 25:51, insgesamt 467-mal geändert.
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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon Chris » Do Apr 26, 2018 16:02

Danke DTI.

Das das streng genommen keine Frist ist, weiss ich wohl auch- es ist aber der Bereich, der noch nicht weh tut (weder wenn der Sheriff mich anhält noch an der Kasse vom TÜV).

Das andere wollte ich zwar so nicht hören, aber ich habs befürchtet...

Dann will ich mal freundlich und vorsichtig versuchen ob ich mit dem geklebten Blinkerarm und dem Bestellbeleg für das Ersatzteil in der Hand am Montag nicht vielleicht doch noch nen Stempel bekomme...

Ärgerlich sowas...

Danke und Gruss

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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon zündapp » Do Apr 26, 2018 18:52

DTI hat geschrieben:
zündapp hat geschrieben: nur wenn der TÜV über 6 Monate fällig ist gibt es Probleme und höhere Gebühren weil eine Art Vollabnahme erfolgt.
.


Blödsinn.

an Chris:

Du MUSST im ersten Monat des neuen Zeitraums hin. Ganz schlicht und einfach.

Abgesehen davon:

Man muss immer in dem Monat hin, den die Plakette anzeigt. Diese zwei Monate sind keine Frist o.ä., sondern danach kommt auf den HU Anteil eine "Strafgebühr" drauf.


Klar soll man direkt wenn das Saison Kennzeichen gültig ist direkt zum TÜV!!!!! Habe auch nichts anderes gesagt.
Gruss
André

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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon DTI » Do Apr 26, 2018 19:00

Ich habe mich auf deine sechs Monate Aussage bezogen wenn du das Zitat mal genau betrachtest :wink:
Rechts blinken, links antäuschen, geradeaus weiter fahren!


Zuletzt geändert von DTI am Sa Feb 30, 1956 25:51, insgesamt 467-mal geändert.
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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon oldiekurt » Do Apr 26, 2018 22:13

StVZO Anlage VIII:
"2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen."
Also ist alles rechtens, wenn Du im April zur HU fährst, keine Überziehung und keine erhöhte Gebühr.
Zu den Gebühren sagt die GebOSt (heißt "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr"):
"Wird eine Hauptuntersuchung nach Nummer 2.2 der Anlage VIIIa StVZO nach Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung (Spalte 5) zuzüglich dem 0,2-Fachen dieser Gebühr zu bilden."
Das hat auch nichts mit Vollabnahme zu tun, sondern ist "eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung".

Der Fall, wenn Du erst im Mai vorstellig wirst, ist nicht eindeutig geregelt. Im Ernstfall entscheidet ein Richter, aber ob der die Überschreitung am Betriebszeitraum mißt (also ab 04, was logisch wäre) oder am alten Termin, das steht wohl in den Sternen oder wo auch immer.
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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon zündapp » Fr Apr 27, 2018 06:46

Es sind auch Fahrten außerhalb der Zulassungszeit zugelassen, gemäß § 10 Abs. 4 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)
So z.B. Hin- und Rückfahrten zu Zulassungsstelle zum an- oder abmelden, Fahrten zum TÜV, es gilt immer der direkte Weg.
Man sollte jedoch besser bei der Versicherung vorher nachfragen, ob das Fahrzeug für die Fahrt mit ungestempeltem Kennzeichen versichert ist.
Gruss
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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon Hans_Dampf » Fr Apr 27, 2018 07:16

Hallo André,

ich glaube da irrst Du dich. Ich meine mich zu erinnern, das ich irgendwo gelesen habe, das es diese Regelung nicht mehr gibt. Das heißt, Überführungsfahrtgen sind nur noch mit Kurzzeitkennzeichen möglich (schweineteuer) oder halt auf den Hänger packen.

Diese Regelung, das man tatsächlich, mit ungestempelten Kennzeichen, zum Straßenverkehrsamt oder zum Tüv fahren konnte, gab es wirklich. Das wussten aber die wenigsten. Bin so mal zur Dekra gefahren. Der dortige Prüfer wollte mir nicht glauben das das völlig legal war.

Gruß

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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon Chris » Fr Apr 27, 2018 07:57

oldiekurt hat geschrieben:Der Fall, wenn Du erst im Mai vorstellig wirst, ist nicht eindeutig geregelt. Im Ernstfall entscheidet ein Richter, aber ob der die Überschreitung am Betriebszeitraum mißt (also ab 04, was logisch wäre) oder am alten Termin, das steht wohl in den Sternen oder wo auch immer.


Genau DAS war ja meine Frage...

Ich hab mir jetzt für Montag noch nen TÜV-Termin gesichert und werde bevor der Prüfer wirklich loslegt ihn freundlich auf meinen geknickten und getapeten Blinker hinweisen und ihn fragen ob er damit ein Problem hat oder ob wir sinnvoll "weitermachen" können.
Auch TÜV-Prüfer sind nur Menschen... ;-)
Und Sprechen hat sich noch immer bewährt...

Ich werde berichten...

Besten Dank und Gruss

Chris
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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon zündapp » Fr Apr 27, 2018 08:04

Der Bericht ist vom 19.04.2018, also noch sehr frisch. :D

https://www.autozeitung.de/ungestempelt ... 34010.html
Gruss
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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon horsepower » Fr Apr 27, 2018 11:04

@ Chris: Du bist auf dem rechten Pfad, gleich darauf hinweisen.
Auch wenn Du die Plakette wegen dem Blinker nicht bekommst, so hast Du zumindest einen Prüfbericht in der Tasche, mit dem Du im Zweifel nachweisen kannst, dass Du "pünktlich" zur HU angetreten bist.
Für die dann erforderliche Nachprüfung hast Du dann ja wieder vier Wochen Zeit. Und bei "normalen" Prüfern ist die Nachprüfung wegen so einer Kleinigkeit dann auch kostenfrei (bis auf Deine aufgewendete Zeit).
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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon TEWESHS » Fr Apr 27, 2018 22:01

Hallo Chris, geht's dir eigentlich wieder richtig gut nach dem Crash?

Zum Thema:wie du schreibst, hinfahren, freundlich etc. Dann wird das schon klappen.

Gruß

Thorsten
Wenn nicht jetzt- wann denn dann?
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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon Axel B » Sa Apr 28, 2018 10:41

Von meinen einen Bike ist der TÜV/HU im Januar abgelaufen. Saison Kennzeichen 03/10. Da das Wetter im März nicht so gut war, bin ich im April zum TÜV gefahren. Die neue Plakette ist jetzt gültig bis 04/20. Nichts bemängelt ( Kupplungs / Bremshebel, Windschild ohne ABE ), neue Tröten von Roads-Italia ( V2 ) die trotz "besonders leiser " DB-Eater hämmern bzw. ganz schön laut sind. Gr.
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Re: TÜV-Termin und Saisonkennzeichen

Beitragvon Chris » Mo Apr 30, 2018 19:30

Hallo allerseits,

sooo... heute war er nun, der TÜV-Termin.

Zunächst mal:
Das was DTI geschrieben hat war (wenig überraschend) genau richtig.
Wenn der TÜV ausserhalb des Saisonkennzeichens fällig wird dann MUSS man im ersten zugelassenen Monat auf jeden Fall zum TÜV.
Danach wird der 20%-Aufschlag für die erweiterte Untersuchung fällig, ebenso wie sämtliche damit verbundenen Restriktionen der Rennleitung in blau.

Dann zum eigentlichen Verlauf:
Es war ein guter Weg den Prüfer direkt zu Beginn auf den gebrochenen Blinker hinzuweisen.
Der Blinker war natürlich stabil getaped und blinkte auch in die richtige Richtung.
Er hatte damit kein Problem und es steht jetzt auch nicht im Prüfprotokoll.
Was ich für mich mal wieder augeblendet hatte war der Unterschied zwischen E-Nummer und KBA-Nummer...
So stolperte er über meine zehn Jahre alte und seit Erstzulassung montierte MRA-Scheibe. Die ebenfalls nur mit KBA-Nummer versehenen Griffe von VTrec hingegen hat er "übersehen".
Am Ende hat er sich die fehlende ABE aber selbst ergoogelt und ich habe meinen TÜV für die nächsten zwei Jahre auf dem Heck kleben.

Also hat sich mal wieder gezeigt:
Wie man in den Wald hineinruft so schallt es auch zurück.
TÜV-Prüfer sind auch nur Menschen und im Zweifel auch noch nett dazu.

In diesem Sinne noch einen schönen Abend allerseits.

Gruss Chris
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